Die neue C-Klasse - jetzt auch als Plug-in-Hybrid

Die neue C-Klasse - jetzt auch als Plug-in-Hybrid

Kurz nach dem Start der neuen C-Klasse Generation können jetzt mit C 300 e und C 300 e T-Modell die ersten Plug-in-Hybride bestellt werden.

 

 

 

 

 

 


C 300 e 
(Kraftstoff­verbrauch kombiniert, gewichtet: 0,8-0,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert, gewichtet: 17-13 g/km; Stromverbrauch kombiniert, gewichtet: 23,3-20,8 kWh/100 km)¹


C 300 e T-Modell 
(Kraftstoffverbrauch kombiniert, gewichtet: 0,8-0,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert, gewichtet: 19-14 g/km; Stromverbrauch kombiniert, gewichtet: 24,1-21,6 kWh/100 km)¹

 


Angesichts der auf über 100 Kilometer gesteigerten elektrischen Reichweite und der elektrischen Antriebsleistung von 95 kW (129 PS) lassen sich Alltagsstrecken größtenteils rein elektrisch ohne Einsatz des Verbrennungsmotors zurücklegen. Dieser ist der hochmoderne Vierzylinder-Benziner M 254 in der Zweiliter-Variante. Dank Rekuperation wird kinetische Energie beim Verzögern oder bergab zurückgewonnen. Die Rekuperationsleistung beträgt über 100 kW.

Die intelligente, streckenbasierte Betriebsstrategie sieht den elektrischen Fahrmodus für die jeweils sinnvollsten Streckenabschnitte vor. Sie berücksichtigt unter anderem Navigationsdaten, Topografie, Geschwindigkeitsvorschriften und die Verkehrsverhältnisse für die gesamte geplante Route. Wer die Rekuperationsleistung selbst beeinflussen möchte, kann diese in allen Fahrprogrammen außer SPORT direkt über Wippen hinter dem Lenkrad in drei Stufen wählen. Im Programm D- erlebt der Fahrer zum Beispiel das „One Pedal Feeling“: Nimmt er den Fuß vom Gaspedal, verzögert das Fahrzeug rein elektrisch so stark, dass er die hydraulische Fußbremse oft gar nicht benötigt. Die Betriebsstrategie kommuniziert mit den Sensoren der Assistenzsysteme und unterstützt den Fahrer so in vielen Fahrsituationen effizient.

Die Anordnung der Batterie im Fahrzeug bringt gemessen am Vorgänger Vorteile im Alltag: Der Gepäckraum besitzt nun keine Stufe mehr und bietet eine Durchlademöglichkeit. Besonders deutlich wird der Fortschritt beim T-Modell: Die Länge des Gepäckraumbodens steigt um 63 mm auf 1.043 mm. Hohe Getränkekisten können problemlos unter die Kassetten von Abdeckrollo und Laderaumnetz geladen werden. Das Gepäckraumvolumen stieg gegenüber dem Vorgänger um 45 Liter auf 360 Liter, bei umgeklappten Rücksitzen passen sogar 1.375 Liter (plus 40 L) ins T-Modell.

 

Die neuen Modelle in der Übersicht:

 

 

C 300 e

Limousine

C 300 e
T-Modell

Hubraum

cm³

1.999

Nennleistung Ottomotor

kW/PS

150/204

bei

1/min

6.100

Nenndrehmoment Ottomotor

Nm

320

bei

1/min

2.000-4.000

Nennleistung E-Motor

kW/PS

95/129

Nenndrehmoment E-Motor

Nm

440

bei

1/min

2.100

Systemleistung

kW/PS

230/313

Systemdrehmoment

Nm

550

Höchstgeschwindigkeit

km/h

245

240

Höchstgeschwindigkeit elektrisch

km/h

140

Beschleunigung 0-100 km/h

s

6,1

6,2

Verbrauch kombiniert, gewichtet (WLTP)1

l/100 km

0,8-0,6

0,8-0,6

CO2-Emission kombiniert, gewichtet (WLTP)1

g/km

17-13

19-14

Stromverbrauch kombiniert, gewichtet (WLTP)1

kWh/100 km

23,3-20,8

24,1-21,6

Reichweite E-Fahrt (EAER komb.) (WLTP)1

km

99-111

95-107

Preis ab2

Euro

56.168

57.953

 

[¹] Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.
[²] Unverbindliche Preisempfehlung in Deutschland inklusive 19 % Mehrwertsteuer
[³] Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybrid Fahrzeugen werden im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der Innovationsprämie wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Für neue Plug-in-Hybridmodelle mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 € und < 65.000 € beträgt der Umweltbonus als Innovationsprämie 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €). Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.

 

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